Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma Computerservice
Liane Nagel
in 51645 Gummersbach, Dieringhauser Straße 127a I. Geltung
der Bedingungen
1. Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschl. aufgr. dieser AGB’s. Diese gelten
somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts/Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen. 2. Abweichungen von diesen AGB’s
sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. II.
Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches
gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 2. Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich.
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 3. Die Verkaufsangestellten der Firma
Computergrafik & Design Liane Nagel sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. III. Preise
1. Soweit
nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer. zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet. 2. Die Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Dieringhausen. IV.
Liefer- und Leistungsziel
1. Liefertermine
oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen
der Schriftform. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des
Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten
Firsten und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigten den
Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz, oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. 3. Wenn die
Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt nach
angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferfrist
oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann
sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den
Käufer unverzüglich benachrichtigt. V. Gefahrübergang
Die
Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung, das
Lager des Verkäufers verlassen hat. VI. Gewährleistung
1. Wir
gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel
sind: Die Gewährleistung
beträgt, sofern nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde, für alle von uns gelieferten Produkte 6
Monate. 2. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an
Produkten vorgenommen, teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung. 3. Der Käufer
muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 4. Im Falle
einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine
genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell-
und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen
das Gerät geliefert wurde, an die Firma Computergrafik & Design Liane Nagel
zur Reparatur eingeschickt, bzw. angeliefert
wird. Die Geräte müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibungen frei
Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen
Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen
in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und
anderen Verschleißteilen sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von
Geräten, sowie
Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die
Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den
Austausch der
beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen
auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist
dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. 5. Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 6. Eine
Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 7. Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar. 8. Die vorstehenden
Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungen für die Produkte und
schließen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der
gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbedingung
der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus
früheren Lieferungen handelt.
Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur
insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet,
eingebaut oder weiter veräußert werden sollen. 2. Die Be-
oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. 3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware,
tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und
der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gfs. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten
Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen
Kunden vorzubehalten. 4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den
Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen,
sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Die durch
unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. VIII. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus
unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen dem Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. IX. Anwendbares
Recht
1. Für die
Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer
und dem Verkäufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gummersbach ausschließlich
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbare ergebenden Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der
Vereinbarungen nicht berührt. |
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