Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma Computerservice Liane Nagel

in 51645 Gummersbach, Dieringhauser Straße 127a

 

I. Geltung der Bedingungen

1.    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschl. aufgr. dieser AGB’s. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich

      vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts/Einkaufsbedingungen

      wird hiermit widersprochen.

2.    Abweichungen von diesen AGB’s sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1.    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung.

      Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.   Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich. wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3.   Die Verkaufsangestellten der Firma Computergrafik & Design Liane Nagel sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des

      schriftlichen Vertrages hinausgehen.

III. Preise

1.    Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers

      genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.   Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Dieringhausen.

IV. Liefer- und Leistungsziel

1.   Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2.   Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere

      Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Firsten und Terminen

      nicht zu vertreten. Sie berechtigten den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht

      erfüllten Teils ganz, oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.   Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die

      Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn

      er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

V.  Gefahrübergang

      Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung, das Lager des Verkäufers verlassen hat.

VI. Gewährleistung

1.   Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind:

      Die Gewährleistung beträgt, sofern nicht schriftlich etwas  anderes vereinbart wurde, für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate.

2.   Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des  Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, teile ausgewechselt oder

      Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt die Gewährleistung.

3.   Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei  sorgfältiger Prüfung

      innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4.   Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der

      Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das Gerät geliefert wurde, an die Firma Computergrafik & Design Liane Nagel zur Reparatur eingeschickt, bzw.

      angeliefert wird. Die Geräte müssen in Originalverpackung mit Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen

      Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und anderen Verschleißteilen sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten, sowie

       Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch

      der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu

       tragen.

5.   Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.   Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

7.   Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8.   Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungen für die Produkte und schließen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

VII. Eigentumsvorbehalt

1.   Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbedingung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren

      Lieferungen handelt. Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter

      veräußert werden sollen.

2.   Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

3.   Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware, tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung

      schriftlich anzuzeigen. Gfs. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.

4.   Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen,  sowie uns die zu unserer

      Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

      Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

VIII. Haftungsbeschränkung

      Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei   Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen dem Verkäufer als

      auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder  grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

IX. Anwendbares Recht

1.   Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.   Soweit der Käufer Vollkaufmann ist i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gummersbach ausschließlich Gerichtsstand  für alle sich aus

      dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbare ergebenden Streitigkeiten.

3.   Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarungen nicht berührt.

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